Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vorbemerkung
Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend.
Abweichungen bedürfen der Schriftform. Unsere Bedingungen gelten als von jedem Kunden durch die Eingehung der Geschäftsbedingung mit uns auch ohne ausdrückliche Erklärung für die ganze Dauer der Geschäftsverbindung als maßgebend und verbindlich anerkannt. Sollte ein Teil der Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebote sind stets freibleibend.
2. Preiserhöhungen
Preisänderungen entstehen meist zum Ende eines Kalenderjahres und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann schriftlich, mündlich oder in Form einer E‐Mail geschehen. Eine Empfangsbestätigung des Käufers hierzu nicht nötig. Als Zeitpunkt des Empfangs gilt der Absendetag des Schreibens bzw. das Datum des Telefonates.
3. Lieferung
a) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich Lieferungsmöglichkeit – nicht gelieferte Waren werden vom Auftrag storniert und müssen vom Käufer erneut bestellt werden – ein Recht auf Nachlieferung besteht nicht. Die Lieferzeit ist freibleibend.
b) Bei Lieferverzug ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb der Nachfrist die Lieferung erfolgt, entfallen für den Käufer sämtliche Rechte aus dem Verzug. Mit Ablauf der Nachfrist steht dem Käufer nur ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. In jedem Falle beschränken sich die Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der reklamierten Lieferung.
c) Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Bad Oeynhausen.
4. Zahlungsbedingungen
a) Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen seit Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen; anschließend werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe und Mahngebühr von 5,00 Euro netto pro Mahnung erhoben.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht wegen irgendwelcher Gegenansprüche steht dem Käufer nicht zu. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
c) Eine Zahlung per Wechsel ist nicht möglich. Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen zahlungshalber an. Bei dieser Art der Zahlung fallen weitere Bearbeitungsgebühren an.
d) Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung zu verlangen oder ggf. gelieferte Ware als Sicherung der Forderungen zurücknehmen, ohne dass dem Käufer hiergegen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der früheren und künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt sind.
b) Vor Tilgung unserer gesamten Forderungen darf der Käufer keine von uns gelieferte Ware einem Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen. Wird die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – veräußert, verarbeitet oder sonst an dritte Personen abgegeben, so geht die Forderung gegen den Dritten sofort bei ihrer Entstehung in voller Höhe auf uns über. Der Käufer tritt schon jetzt hiermit bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerung, Verarbeitung oder sonstiger Weitergabe entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in voller Höhe an uns ab. Ist die Forderung unseres Kunden gegen die Abnehmer bereits an Dritte abgetreten (z.B. aufgrund von Geschäftsbedingungen des Dritten), so tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch auf Rückabtretung gegen diesen Dritten an uns ab.
c) Wird die Ware bearbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus hergestellten Gegenstände. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als unentgeltlich in unserem Auftrag zu erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Wir sind also Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Für den Fall, dass die von uns gelieferte Ware oder die nach § 950 BGB entstehenden Sachen mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden werden, tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums‐ bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand sowie seinen Herausgabeanspruch ab. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
d) Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware uns unverzüglich mitzuteilen. Er hat auch diesen Dritten, die Zugriffe auf die Ware nehmen, darauf hinzuweisen, dass es sich um unser Eigentum handelt. Die uns durch eine Intervention entstehenden Kosten hat der Käufer zu erstatten.
e) Wir sind berechtigt, solange eine Forderung unsererseits besteht, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch im Besitz des Käufers ist und wo sie sich befindet. Machen wir unseren Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns der Käufer bereits hiermit, die Ware auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet.
f) Der Käufer trägt die Gefahr für die von ihm verwahrte, in unserem Eigentum stehende Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer, usw.) zu versichern.
g) Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
a) Die von uns gelieferte Ware muss sofort nach Eingang auf etwaige Mängel untersucht werden. Offene Mängel müssen innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware gerügt werden, und jedenfalls vor Verarbeitung, schriftlich und – nicht dem Vertreter – gegenüber unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Mängelrügen, die erst bei oder nach dem Verbrauch oder der Verarbeitung der Ware erhoben werden, werden nicht mehr berücksichtigt, so dass keine Gewährleistung übernommen wird. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die ganze Lieferung.
b) Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, so nehmen wir die mangelhaften Teile der Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befindet, und ersetzen sie unentgeltlich durch andere Ware. Weitere Ansprüche wie Kosten, Arbeitslöhne, die ohne unsere Einwilligung entstanden sind, sowie Frachtkosten, Verzugsschäden, Ersatz mittelbarer Schäden und dergleichen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, an Stelle der Ersatzlieferungen den Kaufpreis zu vergüten. Sollte der Anschluss von Schadenersatzansprüchen aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfalle rechtlich unwirksam sein, so beschränkt sich unsere Schadenersatzpflicht wertmäßig jedenfalls den Wert der beanstandeten Ware.
c) Solange sich die Ware im Besitz des Verkäufers befindet, gleichgültig, ob aus Kaufvertrag, Verwahrungsvertrag oder aus einem sonstigen Rechtsverhältnis, trägt der Käufer die Gefahr.
d) Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Rücksicht auf die von ihm geltend gemachten Mängelrügen die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern, solange die Mängelrüge nicht unstreitig geworden, oder aber gerichtlich festgestellt sind.
e) Ist der Käufer Unternehmer, werden gebrauchte Waren unter Ausschluss der Gewährleistung geliefert, für Neuwaren wird die Gewährleistung auf 12 Monate seit Ablieferung der Ware beschränkt. Ist der Käufer Verbraucher, so beträgt die Gewährleistung für Neuwaren 24 Monate, für Gebrauchtwaren 12 Monate seit Ablieferung der Ware.
f) Bei Getriebeüberholungen bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Funktion der Getriebe. Auf die Bohrqualität haben wir keinen Einfluss, da diese von vielen Faktoren, wie z.B. Bohrerwahl, Materialqualität etc., abhängig ist. Die Bohrqualität ist daher ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Angebotsbindefrist
Sollte in unseren Angeboten nichts anderes vermerkt sein, gilt eine Angebotsbindefrist von 2 Wochen..
8. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Die für die SMB GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851-795 79 40
Telefax: 07851-795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
Die SMB GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
9. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Rechte und Pflichten ist Vlotho Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Vlotho, es sei denn, dass der Rechtsstreit von uns an einem anderen Gericht geltend gemacht wird.
Bei Nichtkaufleuten gilt dies mit der Maßgabe, dass das Amtsgericht Bad Oeynhausen für das Mahnverfahren zuständig ist. Das gilt auch für Wechsel‐ und Schecksachen.
Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
SMB GmbH
An der Loher Mühle 8
32545 Bad Oeynhausen - Deutschland
Telefon: +49 (0) 57 31-4 90 63 - 0
Telefax: +49 (0) 57 31-4 90 63 – 20
Sitz der Gesellschaft: Bad Oeynhausen
E-Mail: info@smb-lohe.de Registergericht: AG Bad Oeynhausen, HRB NN
Internet: www.smb-vlohe.de Geschäftsführung: Bernd Spilker